Bürgschaft der Gesellschafter einer GmbH

Haftung bürgende GesellschafterEs ist üblich, dass Banken die Vergabe von Darlehen an GmbHs davon abhängig machen, dass der Geschäftsführer und/oder Gesellschafter für den Kredit bürgen. In der Praxis verlagert sich daher das Risiko einer Insolvenz der GmbH als existenzielles, privates Risiko auf die Gesellschafter bzw. Geschäftsführer.

Das Merkmal der „beschränkten Haftung“ der GmbH oder Unternehmergesellschaft (sog. „Mini-GmbH“) als Schutz für die Unternehmer persönlich ist damit faktisch ausgehebelt. Zudem haften bürgende Gesellschafter selbst im Falle einer Darlehensrückführung für das „Freiwerden“ aus der Bürgschaftsschuld.

Zur Haftung des Gesellschafters für Zahlungen, welche die Bürgschaft reduzieren im Wege der Insolvenzanfechtung siehe meinen Artikel: Haftung des bürgenden Gesellschafters wg. „Freiwerdens“ aus der Bürgschaft

In meiner Beratungspraxis für Unternehmen und Unternehmer in der wirtschaftlichen Krise ist die Frage und sind Vorkehrungen betreffend solcher privaten Bürgschaften der GmbH-Gesellschafter besonders relevant: Es geht in diesen Fällen nicht mehr nur um die GmbH-Insolvenz, sondern auch um eine mögliche Privat-Folgeinsolvenz und darum, diese zu vermeiden. Ich erlebe, dass vielen betroffenen Unternehmern die damit ausgelösten Privatfolgen nicht im vollen Umfang bekannt sind.

Wenn mehrere Gesellschafter einer GmbH sich verbürgt haben (in meinen Beratungsmandaten sind oft zwei oder drei Gesellschafter betroffen), ergibt sich die Problematik des Haftungsausgleichs und wie man hier am besten vorgeht, damit die Krise der GmbH nicht zu einer existenziellen Bedrohung des Privatvermögens oder Haftungsfalle für die Gesellschafter wird.

Für die Begleitung und Beratung im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten der GmbH stelle ich unter:

Insolvenzantrag/Muster GmbH | INSOLVENZ NEWS & BERATUNG

eine erste Anleitung mit den Formularen für einen Insolvenzantrag zur Verfügung und biete ich die vorkehrende Beratung zum Schutz der GmbH und der oft privat betroffenen Gesellschafter und Geschäftsführung an.

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    6 Kommentare zu “Bürgschaft der Gesellschafter einer GmbH

    1. says:

      In genau solchen Fällen, wie Sie ihn beschreiben: Gesellschafter einer GmbH in Anspruch genommen von Insolvenzverwalter aus Insolvenzanfechtung (§ 135 InsO) bin ich tätig und berate und vertrete Sie gerne – auch prozessual.

      Nehmen Sie einfach Kontakt über Telefon zu mir in meinem Büro auf.

    2. simon
      says:

      Ich bin genau in einer solchen Konstellation so wie Sie beschreiben.
      Gesellschafter (und Geschäftsführer) einer GmbH, beschränkte Haftung hörte sich gut an, dann wollte (natürlich) die Bank meine persönliche Bürgschaft für ein Darlehen der Gesellschaft.
      Als das Unternehmen den Bach runterging, wurde das Darlehen noch reduziert und ich war froh, dass damit auch die Bürgschaft runterging. Dann kam der Schrecken im Insolvenzverfahren der GmbH. Gegenüber der Bank war ich mit der Bürgschaft (fast) ohne Haftung aber wegen der Rückführung im Jahreszeitraum vor dem Insolvenzantrag einem Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters ausgesetzt.

      Vertreten Sie bei solchen Ansprüchen und ggf. im Prozess?

    3. says:

      Ich berate und vertrete viele Gesellschafter und Geschäftsführer im Zusammenhang mit GmbH-Insolvenzverfahren und dann ausgelösten Bürgschafts-Forderungen.

      Nach meiner Erfahrung ist es wichtig, ALLE im Zusammenhang mit der GmbH-Insolvenz ausgelösten persönlichen Folgen festzustellen und zu verhandeln. Sowohl mit Insolvenzverwaltern als auch mit Gläubigern wie Banken mache ich gute Erfahrungen. Auch ihnen ist nicht an einer zusätzlichen Privatinsolvenz gelegen. Meine Begutachtung der Aussichten eines Privatinsolvenzverfahrens bestätigt meist, dass kaum eine Quote zu erzielen ist und ich biete ein alternatives Vergleichsverfahren an.
      Bei Ansprüchen aus Geschäftsführerhaftung ist zuvor natürlich die Überprüfung wichtig und manchmal lassen sich Prozesse nicht vermeiden.
      Die Vergleichsverfahren, Schuldenbereinigungspläne und auch Vertretung in Gerichtsverfahren (Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter usw.) biete ich deutschlandweit an – rufen Sie gerne einfach unter der Büronummer an.

    4. H. Herrhausen
      says:

      Anfrage wegen Bürgschaft Gesellschafter in der Insolvenz

      Ich hoffe, Sie können mir helfen. Bei mir ist der Fall schon eingetreten. Meine GmbH (Gesellschafter) ist insolvent und das Insolvenzverfahren läuft.
      Die Banken (Deutsche Bank, Haspa und Commerzbank) haben die Bürgschaften sofort fällig gestellt. Ein Mitgeschäftsführer und Mitgesellschafter ist auch betroffen, es geht um mehrere einhundert Tausend Euro und wir wären beide privat pleite = Privatinsolvenz.

      Der Insolvenzverwalter will auch Geld von uns wegen Insolvenzverschleppung und weil die Bürgschaftssumme noch wegen Rückzahlung reduziert worden sei (Anfechtung).

      Ich möchte mich von einem Insolvenzanwalt wie Ihnen vertreten und beraten lassen, es soll alles geregelt werden und ich will auch privat komplett da raus. Meine Frage: ich komme aus Süddeutschland, vertreten Sie da auch?

    5. says:

      In solchen Fällen der Haftung aus der Bürgschaft für die GmbH erziele ich mit Banken oft für die privat betroffenen Gesellschafter gute Verhandlungsergebnisse für die Rückzahlung. Den Banken ist an einer Privatinsolvenz nicht gelegen und ich erlebe die Ansprechpartner zumeist als verhandlungsbereit.
      Die „Rückführung der Bürgschaftsschuld“ führt dazu, dass im Zeitraum von einem Monat vor dem Insolvenzantrag der GmbH dieses „Freiwerden“ vom späteren Verwalter angefochten werden kann (§ 135 InsO) – dann hat man mit einem weiteren Anspruchsteller auf der persönlichen Haftungsebene zu tun. Melden Sie sich gerne in meinem Büro, um einen Beratungstermin abzumachen.

    6. Josef W.
      says:

      Betr. Inanspruchnahme aus Bürgschaft in der Insolvenz

      Mich betrifft genau der von Ihnen beschriebene Fall: Ich bin Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH die kurz vor Insolvenz steht. Eigentlich gehe ich davon aus, das eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung schon eingetreten ist, ich habe Hoffnung auf Aufträge und möchte nicht vorschnell Insolvenzantrag für die GmbH stellen.
      Und da kommt auch meine selbstschuldnerische Bürgschaft ins Spiel. Ich bürge für die GmbH über 200.000 Euro und mein Mitgesellschafter auch.
      Ich denke, da wäre die Folge-Privatinsolvenz vorprogrammiert. Vielleicht gelingt es, über Eingänge den Kontokredit zurückzuführen, so dass die Bürgschaftsschuld noch gesenkt wird. Ich möchte mich jedoch beraten lassen, um nichts falsch zu machen.

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