BGH-Urteil: Banken müssen über Insolvenzrisiko aufklären

insolvenz-entscheidung-urteil-insolvenzgerichtDer Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Zivilgericht hat die Rechte von Bankkunden gestärkt: Die Karlsruher Richter entschieden, dass Geldinstitute ihre Kunden unmissverständlich darauf hinweisen müssen, bis zu welcher Höhe ihre Spareinlagen im Falle einer Insolvenz gesichert sind. Wolle der Kunde eine sichere Geldanlage, müsse die Bank sogar auf die Empfehlung eigener Produkte verzichten.

Der BGH gab mit dem Urteil zwei Kundinnen der Dresdner BFI Bank recht, die 2003 in Insolvenz gegangen war. Die beiden Frauen hatten 80.000 Euro bzw. 160.000 Euro in Sparbriefen und Festgeld angelegt, wollten seinerzeit nach eigenem Bekunden aber ausdrücklich eine sichere Anlage. Als die BFI Bank pleite ging, erhielten sie nur den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag von 20.000 Euro sowie einen Abschlag von 30 Prozent auf die Restsumme, weil das Geldinstitut keinem Einlagensicherungsfonds angehörte.
Der Bundesgerichtshof monierte nun in seinem Urteil, dass die Berater auf die mangelnde Sicherung ausdrücklich hätten hinweisen müssen. Die entsprechende Passage in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BFI erfüllt nach Ansicht der Richter zwar die gesetzliche Informationspflicht, der Beratungspflicht sei mit einem Hinweis im „Kleingedruckten“  jedoch nicht Genüge getan worden. Ob die Kundinnen tatsächlich unzureichend beraten worden sind, wird nun das Oberlandesgericht Dresden prüfen – es ist zurück verwiesen worden.

Die Pressemitteilung des BGH ist hier zu finden. Mit dem BGH-Urteil können insgesamt rund 80 Kunden der BFI Bank auf Schadenersatz hoffen.

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