Betriebsfortführung in der Insolvenz

Insolvenz Genossenschaft Vorstand NachschusspflichtWenn Insolvenzantrag gestellt wird und der Geschäftsbetrieb noch läuft (also nicht stillgelegt ist bzw. liquidiert wird), wird in der Regel ein vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt.

Der vorläufige Insolvenzverwalter

Das ist in fast allen Fällen ein sog. „schwacher“ vorläufiger Verwalter – diese Figur ist aus Sicht der Unternehmer (des insolventen Betriebs, aber gerade auch der Geschäftspartner) höchst fragwürdig und problematisch: Selbst wenn der vorläufige Insolvenzverwalter Geschäften zustimmt, z. B. Materiallieferungen mit abzeichnet, die Bezahlung aus der Insolvenzmasse zusagt, ist dies nicht verlässlich.

Zahlungszusagen des vorläufigen Insolvenzverwalter sind nichts wert

Der sog. schwache vorläufige Insolvenzverwalter kann keine Masseverbindlichkeiten begründen – letztlich kann in einigen Fällen (immerhin) eine Haftung des vorläufigen Verwalters bei Zusagen begründet werden.

Es kommt für die Frage, ob der vorläufige Insolvenzverwalter in Haftung genommen werden kann, jedoch immer auf die Formulierung einer Zahlungszusage an – hierzu gibt es höchst unterschiedliche Rechtsprechung.

Nur wenn sog. Einzelermächtigungen des Insolvenzgerichts für bestimmte Materiallieferungen, Bestellungen, Dienstleistungen usw. erteilt werden (das ist vom vorläufigen Verwalter zu veranlassen), kann eine Masseschuld begründet werden – die also nicht wie die Insolvenzforderung mit einer mickrigen Quote nach vielen Jahren endet.

Dennoch kann bei einer sog. Masseunzulänglichkeit der Anspruch gegen die Insolvenzmasse letztlich doch wertlos werden.

Die Figur des vorläufigen Verwalters ist also ein Kunstgriff, der Unternehmerinteressen auf Verlässlichkeit zuwider läuft. In der Phase des vorläufigen Insolvenzverfahrens vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (meist die drei Monate und damit der Insolvenzgeldzeitraum) werden faktisch vom vorläufigen Insolvenzverwalter die Weichen gestellt und vollendete Tatsachen geschaffen – juristisch ist er dabei jedoch kaum angreifbar, ein Gespenst.

Aus der Praxis weiß ich, wie einige (vorläufige) Verwalter ihre Stellung als vom Insolvenzgericht eingesetzte „Vertrauensperson“ ausnutzen:

In Betriebsversammlungen und Gesprächen mit Zulieferern und Dienstleistern wird den Mitarbeitern und Geschäftspartnern des insolventen Unternehmens oft (falsche) Hoffnung gemacht – nicht uneigennützig, denn an der Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren verdient der vorläufige Insolvenzverwalter gut und das oft auf Kosten Dritter.

Unternehmer, Geschäftspartner, die mit insolventen Unternehmen zu tun haben, sollten sich spätestens in dieser Phase gut beraten lassen und nicht von Zusagen von vorläufigen Insolvenzverwaltern zu möglichen weiteren Zahlungsausfällen verleiteten lassen.

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    2 Kommentare zu “Betriebsfortführung in der Insolvenz

    1. says:

      Ich vertrete bundesweit Unternehmer/Unternehmen auf Gläubigerseite in Insolvenzverfahren und Unternehmer in der Krise ihres Unternehmens bewahre ich davor, Fehler zu machen (Insolvenzvermeidung und Begleitung in Insolvenzverfahren).

      Das was Sie schreiben ist verbreitet: Zum Forderungsausfall (insolventes Unternehmen zahlt nicht mehr oder schleppend) kommt dann später noch der Anfechtungsversuch (Insolvenzanfechtung) des Insolvenzverwalters (Argument: es sei ja nicht alles bezahlt worden und damit die eigentliche Zahlungsunfähigkeit bekannt).

      In all diesen Fällen ist eine Begleitung/Vertretung durch einen im speziellen Rechtsgebiet des Anfechtungsrechts und Insolvenzrechts zu raten. Rufen Sie mich gerne an – ich übernehme die vollständige Begleitung/Vertretung in diesen Fällen.

    2. Johannes w
      says:

      Vorläufiger Insolvenzverwalter

      Das was Sie schreiben entspricht voll meiner Erfahrung – bei vorläufigen Insolvenzverwaltern muss man aufpassen, nicht über den Tisch gezogen zu werden. Unser Unternehmen hat schon hohe Forderungen offen gehabt bei insolvent gegangenen Geschäftspartnern. Der vorläufige Insolvenzverwalter behauptet, es werde bezahlt und dann kommt das Geld auch nicht!

      In manchen Fällen sind Ratenzahlungen sogar angefochten worden.

      Ich habe die Nase von Insolvenzverwaltern und den sog. vorläufigen Verwaltern so voll, geht alles nur noch über den Anwalt. Übernehmen Sie die komplette Vertretung bei insolventen Vertragspartnern?

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