Wegen der in vielen Fällen für die betroffenen Schuldner und auch Gläubiger nachteiligen Folgen eines Insolvenzverfahrens ergeben sich in vielen Beratungsmandaten Anlässe für Insolvenz-Vermeidungsstrategien. Der Vorteil: es erfolgt kein Kontrollverlust wie bei Bestellung eines mit den Umständen und dem Unternehmen nicht vertrauten Insolvenzverwalters mit eigenen (Vergütungs-)Interessen, bei denen durchschnittlich eine Quote von 3% für die Gläubiger herauskommt.
Die Schwierigkeit: die Verhandlungen sind – insbesondere mit Finanzämtern, teilweise auch mit Krankenkassen – hart. Das hängt damit zusammen, dass – im Unterschied zu den meisten anderen meist wirtschaftlich agierenden Gläubigern – im Zweifelsfall sämtliche Forderungen abgeschrieben werden und man froh ist, die Akte schließen zu können.
Es gibt – insbesondere bei hierarchisch höher angesiedelten – Mitarbeitern des Finanzamtes jedoch auch immer wieder erfreuliche Ergebnisse: Nachdem ich jüngst mit einer offensichtlich unfähigen und mit wenig Befugnissen ausgestatteten Sachbearbeiterin nicht zielführend sprechen konnte, bin ich eine Stufe höher bei der Leiterin an eine sehr verständige Gesprächspartnerin geraten. Im Unterschied zur Sachbearbeiterin hat diese das für alle Beteiligten gegenüber einer außergerichtlichen Regulierung negative Insolvenz-Szenario sofort erkannt und sich schließlich für die sinnvolle Lösung bei den weiteren Gläubigern (weiteres, eher „zähes“ Finanzamt und Stadt wegen Gewerbesteuer) eingesetzt – auch im Interesse des Steuerzahlers. Denn der hat – wie alle anderen Gläubiger – bei den üblichen Ergebnissen von Insolvenzverfahren sonst das Nachsehen.