In meiner Praxis als Insolvenzanwalt wenden sich viele Geschäftsführer, Gesellschafter oder Gläubiger von insolventen Firmen (meist GmbHs oder Einzelunternehmen) an mich und brauchen Unterstützung gegen Anfechtungen von Insolvenzverwaltern.
Ein gängiges Mittel für Verwalter, an Geld zu kommen ist es, Zahlungen, die im Vorfeld eines Insolvenzantrages (oder auch danach) erfolgt sind anzufechten und letztlich damit die Verwaltervergütung zu bezahlen und manchmal bleibt auch etwas für die Gläubiger übrig (für die das Instrument der Insolvenzanfechtung eigentlich gedacht ist).
Anfechtung von Zahlungen: weite Auslegung zugunsten Verwalter
Der Gesetzgeber hat die Vorschriften der Insolvenzanfechtung (§ 129 ff. Insolvenzordnung) recht großzügig zugunsten der Verwalter gestaltet und die Rechtsprechung legt diese gleichermaßen großzügig aus. Nachdem ich in der Vergangenheit auf Seiten der Insolvenzverwaltung in zahlreichen Fällen viele Anfechtungsprozesse geführt habe, unterstütze ich inzwischen Unternehmer und Privatmenschen dabei, sich gegen Anfechtungen zu schützen oder zu wehren; denn die Insolvenzanfechtung ist oft ungerechtfertigt und führt meist dazu, dass Menschen/Unternehmen, die wegen einer Insolvenz ihr Geld nicht mehr bekommen, sogar oft noch draufzahlen müssen.
Der Insolvenzverwalter jedoch ist anfechtungs- und prozessfreudig, weil er alleine an der (wenn auch unberechtigten) Geltendmachung oder Prozessführung verdient und auch im Falle des Unterliegens über den verbundenen Prozessanwalt die Gebühren aus der Insolvenzmasse abrechnet.
Um so mehr freut es mich (und natürlich noch mehr meine Klienten), wenn solche Insolvenzanfechtungen abgewehrt werden. So wie zuletzt in einem Fall, in dem ein Insolvenzverwalter gegen einen Gesellschafter und Geschäftsführer, der für seine Arbeit einige Monate vor dem Insolvenzantrag noch Gehalt erhielt, das zurückzahlen sollte. Die Zahlungsaufforderung wegen Anfechtung kam unerwartet nach drei Jahren Insolvenzverfahren, aus heiterem Himmel kurz vor Verjährung.
Abwehr einer Insolvenz-Anfechtung
Die Besonderheit (bzw. doch auch recht verbreitet): der Verwalter hatte in diesen drei Jahren nichts gemacht und keine Insolvenzmasse „eingesammelt“. Kurz vor Verjährung wurde er offenbar über die drohende Verjährung aufgeweckt und stellte einen Prozesskostenhilfe-Antrag. Das ist möglich, wenn nicht genügend Geld für die Gerichtskosten und eigenen Gebühren auf Seiten des Verwalters da ist. Jedoch kann auch ein Verwalter nicht einfach so Staatsmittel für seinen Prozess begehren, ohne die Gläubiger des Insolvenzverfahrens, die ja wirtschaftlich an einer Anfechtung interessiert sind, zu beteiligen.
Der rechtliche Hintergrund und die Rechtsprechung dahinter ist recht komplex, diese Tatsache aber klar und wirkungsvoll: Die Prozesskostenhilfe wurde (inzwischen von der zweiten Instanz, dem Oberlandesgericht bestätigt) dem Insolvenzverwalter versagt.
Lesen Sie weitere Informationen zur Insolvenzanfechtung:
Von einer Anfechtung Betroffene können sich gerne anwaltlich von mir unterstützen lassen, nehmen Sie einfach Kontakt mit meiner Kanzlei auf:
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Ich werde in vielen Anfechtungsfällen aus § 133 Insolvenzordnung (sog. Vorsatzanfechtung) um anwaltliche Unterstützung gebeten. Es gibt hierzu erfreulicherweise eine positive Entwicklung in der Rechtsprechung zugunsten der von einer Anfechtung betroffenen (Eindämmung der Anfechtung durch Insolvenzverwalter) und es ist bereits eine Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 133 InsO erfolgt.
Nach meiner Erfahrung ist in vielen Fällen auch ein Vergleich der richtige Weg.
Ich biete auch Ihnen gerne an, die Aussichten auszuloten, um den besten Weg heraus zu finden – ich bin in Insolvenzverfahren (Beantragung, Begleitung und Vertretung) deutschlandweit tätig. Rufen Sie mich an oder übermitteln Sie mir Ihre Kontaktdaten gerne per Formular oder eMail, das Informationsgespräch biete ich kostenfrei an.
Insolvenz Anfechtung
Auch ich bin Opfer einer Anfechtung in der Insolvenz geworden. Es sind ganz regulär Abschläge auf unsere Rechnungen gezahlt worden und jetzt will der Insolvenzverwalter das Geld zurück fordern. Es handelt sich teilweise um Zahlungen mehrere Monate bis über ein Jahr vor der Insolvenz. Grundlage ist § 133 InsO wegen behaupteter „vorsätzlicher Benachteiligung“, das ist aber falsch, denn wir haben sogar Ratenzahlung bewilligt, sind also dem jetzt insolventen Unternehmen noch entgegen gekommen!
Können Sie als Insolvenzanwalt in Hamburg mir auch hier in Berlin helfen? Der Insolvenzverwalter droht, den behaupteten Anfechtungsanspruch mit einer Klage vor dem Landgericht in Berlin durchzusetzen.
Ich unterstütze Sie gerne bei der Vertretung gegen den vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Anfechtungsanspruch. Ich vertrete und berate Mandanten (Unternehmen und Privatpersonen) bundesweit – auch in Gerichtsverfahren.
In vielen Fällen kann ich auch Prozesse vermeiden. Rufen Sie mich einfach an oder mailen Sie mir zuvor das Anfechtungsschreiben des Insolvenzverwalters; ich kümmere mich darum.
Anfechtung Insolvenzverwalter abwehren
Auch ich bin von einer Insolvenzanfechtung betroffen und brauche Ihre Unterstützung. Wenn ich das richtig sehe, vertreten Sie auch selbst von Anfechtung Betroffene.
Unserer Firma gegenüber (GmbH) ist eine hohe Anfechtung aus § 133 und § 131 InsO erklärt worden und ich möchte mich wehren.
Vertretung und beraten Sie auch Unternehmen in Süddeutschland – ich habe gesehen, dass der Sitz Ihrer Kanzlei in Hamburg ist.
Sie beschreiben einen typischen Fall einer verbreiteten Anfechtung durch Insolvenzverwalter. Es gibt einiges, das man gegen ein Anfechtungsrecht nach der Insolvenzordnung entgegen halten kann – es gibt eine positive Gesetzesänderung und eine einer Insolvenzanfechtung entgegenstehende gute Entwicklung der Rechtsprechung.
Ich vertrete viele Unternehmen und Einzelpersonen in solchen Anfechtungsfällen, in Gerichtsverfahren und außergerichtlich.
Rufen Sie mich einfach an und wir besprechen das weitere Vorgehen.
Ich bin von einer Anfechtung eines Insolvenzverwalters in dem Insolvenzverfahren von einem Kunden (Firma) betroffen. Ich habe immer mal wieder Ratenzahlungen erhalten und am Ende kein Geld mehr, dann die Insolvenz.
Ich verstehe nicht, dass der Insolvenzverwalter von mir als Gläubiger jetzt sogar Geld zurück verlangt. Ich habe selbst noch Forderungen und dachte, ich erhalte Geld/eine Quote im Insolvenzverfahren. Statt dessen soll ich jetzt nach Insolvenzanfechtung (§ 133 und 130 Insolvenzordnung) dem Verwalter Geld überweisen? Da Sie hier Anfechtungsspezialist sind – können Sie mich vertreten vor dem Verwalter mit dem Ziel abwehren oder Vergleich aushandeln, sonst kann ich meine eigene Firma zumachen.