Ärzte (und andere Freiberufler, Selbständige) in der Insolvenz

Arzt Schulden InsolvenzBei mir hat sich ein Arzt zur Begleitung in die Regelinsolvenz gemeldet. Er hatte sich zuvor an eine  Schuldnerberatungsstelle gewandt und man konnte ihn (‚als Selbständigen kein Kleinunternehmer‘) nicht weiter unterstützen. Er hat dann – nach etwas Suchen hier örtlich und über meinen lawblog www.insolvenz-news.de – zu mir gefunden und ich habe ihn ausführlich über die Möglichkeiten, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden: Schuldenbereinigungsplan oder eine verkürzte Insolvenz mit Insolvenzplan durchzuführen, beraten.

SchuldenbereinigungsPlan statt Privatinsolvenz für eine Arztpraxis?

Auch für Ärzte (und andere Freiberufler) ist nach meiner Erfahrung die außergerichtliche Schuldenregulierung meistens vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren. Ein für alle Beteiligten bürokratisches, langes und mit Kontrollverlust verbundenes Insolvenzverfahren kann dann vermieden werden: Wenn den betroffenen Gläubigern ein qualifizierter Schuldenvergleich präsentiert und als alternativer Plan für die Gläubiger aufgestellt wird.

Hierzu begutachten wir das – häufig für alle Beteiligten, auch die Gläubiger nachteiligere – Insolvenszenario und zeigen/entwickeln außergerichtliche Lösungsmöglichkeiten mit Planentwicklung.

Erst die möglichen Wege klären, dann einschlagen

Ich begleite schwerpunktmäßig Unternehmer und Freiberufler in die Insolvenz und berate im Auftakt ausführlich über die verschiedenen Möglichkeiten. Vielen ist gar nicht bewusst oder sind noch nicht darüber beraten worden, dass es nicht zwingend zu einem Insolvenzverfahren kommen muss: In vielen Fällen gelingt es mir auch, oft mit Unterstützung aus der Familie, eine außergerichtliche Schuldenregulierung durchzuführen und damit ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Ich habe daher der örtlichen Schuldnerberatung angeboten, dass sie zur Unterstützung von Selbständigen, Freiberuflern wie Ärzten und für eine (aufwändigere) Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungen mit Abstimmungen gerne mit mir Kontakt aufnehmen bzw. meinen Kontakt weitergeben können. Seitdem begleite ich in vielen Fällen Ärzte und Zahnärzte mit dem Ziel, die wirtschaftlich beste Lösung zu finden.

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    Unser auf Wirtschaftsrecht & Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt Oliver Gothe berät Sie gerne.





    Rechtsanwalt Oliver Gothe

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    3 Kommentare zu “Ärzte (und andere Freiberufler, Selbständige) in der Insolvenz

    1. Dietrich Sch.
      says:

      Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Insolvenz. Gut zu wissen, dass außergerichtliche Schuldenregulierung meistens vorteilhafter als ein Insolvenzverfahren ist. Ich habe mich als Arzt leicht verschuldet und benötige Sicherlich eine Beratung um dort wieder herauszukommen.

    2. says:

      Für die Vorsorge oder Begleitung von Ärzten/Zahnärzten in der wirtschaftlichen Krise, zur Schuldenbereinigung oder Begleitung in ein (wenn nicht anwendbares) Insolvenzverfahren arbeite ich daher mit erfahrenen Finanzberatern und Steuerberatern zusammen, die sich ebenfalls auf die wichtigen Besonderheiten spezialisiert haben.

    3. Christoph
      says:

      Die Möglichkeit eines Schuldenbereinigungsplan statt einer Insolvenz klingt auf jeden Fall sehr gut. Die Berufsgruppe der Ärzte wird in meinen Augen und im Fall der Selbstständigkeit oft aus den Augen verloren, deswegen ist es so wichtig sich mit so einem wichtigen und komplexen Beruf an spezialisierte Steuerberater zu wenden.

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