Viele Unternehmer nehmen zu mir für die Begleitung im Insolvenzverfahren oder für Auswege aus der Insolvenz erst dann Kontakt auf, wenn das Verfahren eröffnet worden ist, also der Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts vorliegt. Besser ist es, sich frühzeitig um Alternativen zu kümmern:
Recht gute Ausstiegsmöglichkeiten nach Insolvenzantrag vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Bis zur Eröffnung wird häufig (bei laufendem Geschäftsbetrieb) zunächst „zur Sicherung der zukünftigen Insolvenzmasse“ ein sog, vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt. In dieser (Vor-)Phase ist ein Ausstieg aus dem (vorläufigen) Verfahren möglich durch Antragsrücknahme.
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