In meiner Beratungspraxis – sowohl bei Einzelunternehmern als auch bei GmbHs verbreitet – stellen sich die Unternehmer in den meisten Fällen die Frage, ob sie den Geschäftsbetrieb nicht über eine neu gegründete Firma fortführen können: die Website, die Kunden, Telefonnummern, vielleicht auch das Büro oder den Laden/die Gaststätte.
Aktuell habe ich zu einer solchen „Auffanglösung“ wieder einige Anfragen erhalten – etwa, ob die Untervermietung an eine von einem Partner neu gegründete Firma möglich sei.
Vorsicht – ohne weitere Absicherung und Beratung kann dies ein Schritt in die Haftungsübernahme durch die Gläubiger und Finanzamt des insolventen Unternehmens sein.
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