Die Verkürzung der Privatinsolvenz/Restschuldbefreiung von 6 auf 3 Jahre ist seit dem 01.07.2014 in Kraft; für die zu diesem Datum bereits laufenden Insolvenzverfahren gilt die Verkürzung von sechs auf drei Jahren nicht (weitere Informationen finden Sie hier).
Nachdem viele Überschuldete lange auf die seit Jahren geplante Verkürzung der WohlverhaltensPhase von 6 auf 3 Jahren gewartet haben, gibt es nach der 2014 beschlossenen Gesetzesänderung allerdings eine Enttäuschung in zwei Punkten:
Die Mindestquote wurde kurzfristig vom Rechtsausschuss von 25% auf 35% erhöht
Die Anforderungen/Versagungsgründe für die Restschuldbefreiung wurden verschärft und
Ich erhalte viele Anfragen,
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