Auch wenn es im Grunde klar und eigentlich selbstverständlich sein sollte, ist es gut, wenn der Bundesgerichtshof (BGH, höchstes Zivilgericht) wie jetzt in seinem jüngsten Urteil zum Thema Insolvenzanfechtung klarstellt:
Begleicht der hierzu nicht verpflichtete Geschäftsführer der späteren Insolvenzschuldnerin deren Verbindlichkeit aus eigenen Mitteln, benachteiligt er hierdurch nicht die späteren Insolvenzgläubiger.
BGH, Urteil vom 21. 6. 2012 – IX ZR 59/11; OLG München
(Lexetius.com/2012,2955)
Das wurde – selbst vom BGH – nicht stets so deutlich ausgeführt und es gab und gibt Versuche von Insolvenzverwaltern,
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