Der Bundestag hat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) abgesegnet. Damit ist das sog. Schutzschirmverfahren beschlossen und muss nur noch den Bundesrat passieren, bevor es – voraussichtlich Anfang kommenden Jahres (meine Prognose: 03-2012) – in Kraft treten kann.
Wie bereits berichtet, ist der Ansatz der Reform nach dem Vorbild des Gläubigerschutzes in den USA (Chapter 11) positiv und das Insolvenzverfahren, wie es gegenwärtig läuft, aus Sicht der betroffenen Unternehmer und Gläubiger sehr verbesserungsbedürftig: Einher geht ein Kontrollverlust der Unternehmer mit Einsetzung der Figur (vorläufiger) Insolvenzverwalter – diese sind in vielen Fällen an die für sie selbst einfachste und vergütungsoptimierte Abwicklung des Insolvenzverfahrens interessiert.
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