Nachdem das Reformvorhaben bereits zu Beginn des Jahres anlässlich des Deutschen Insolvenzrechtstages in Berlin von der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt wurde, liegt jetzt ein Entwurf vor.
Einige Ansatzpunkte könnten tatsächlich die mangelhafte Insolvenzpraxis (zu wenig Sanierungen, schlechte Insolvenzverwalter, Entmachtung der Unternehmensführung, damit verbunden: verschleppte Antragstellung) aufbessern.
Aktuell machen wenig Insolvenzgerichte beispielsweise davon Gebrauch, eine sog. Eigenverwaltung anzuordnen, bei der Vorstand/Geschäftsführung am Ruder bleiben. In 99% der Fälle übernimmt – der meist unternehmerisch wenig geeignete – Insolvenzverwalter das Kommando mit zweifelhaften unternehmerischen Folgen,
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